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Automobil
Sachverständigen-Büro

Unabhängiger KFZ Gutachter in München & Umgebung

  • Kostenlose Anfahrt in München
  • Kostenlose Erst-Beratung
  • Unabhängig von Versicherungen
  • Erfahrung aus über 30 Jahren

Weitere Kontaktmöglichkeiten

Unabhängiger KFZ Gutachter

Rufen Sie uns gerne an und klären Sie im Erstgespräch alle wichtigen Fragen. Wir sind jederzeit für Sie da.

Wir kommen schnellstmöglich zu Ihnen, prüfen Ihr Fahrzeug und nehmen alle Schäden auf.

Nach der Schadensaufnahme erstellen wir Ihnen direkt das Gutachten und lassen es Ihnen innerhalb von 48 Stunden zukommen.

Leistung

Unfallgutachten

In einem detaillierten Unfallgutachten erhalten Sie: Schadensanalyse, Reparaturkosten, Wert. Relevante Infos für Versicherung und Schadensregulierung.

Mehr zum Unfall-Gutachten…

Wert-Gutachten

In einem detaillierten Wertgutachten erhalten Sie: Zustand, Ausstattung und Historie. Präzise Wertermittlung für Verkauf, Versicherung oder Rechtsfragen.

Mehr zum Wert-Gutachten…

Oldtimer-Gutachten

In einem Gutachten für Oldtimer werden berücksichtigt: Zustand, Historie und Wert. Fachkundige Bewertung für Liebhaber, Versicherung und Verkauf.

Mehr zum Oldtimer-Gutachten…

Expertenwissen für KFZ-Fragen

Umfassendes KFZ-Expertenwissen: Lösungen für Fahrzeugprobleme, Wartungstipps, Kaufberatung. Verlässliche Hilfe in KFZ-Fragen.

Das AAS Büro ist nun seit mehr als 30 Jahren als KFZ Gutachter in München tätig. Neben dieser jahrelangen Erfahrung können wir Ihnen mit einem fundierten Fachwissen und einem ausgeprägtem Netzwerk an hilfreichen Adressen dienen.

FAQs


Wann sollte man einen KFZ Gutachter hinzuziehen?
Wie viel kostet ein Gutachter für Autos?

Wir rechnen nach der von den Versicherungen anerkannten Honorarliste des Sachverständigen Verbandes BVSK ab. Diese wird fast jährlich aktualisiert.

Bei welcher Schadenshöhe kommt ein Gutachter?
Warum ein Unfallgutachten?
  1. Sie stehen unter Beweispflicht, wenn Sie Ihre Schadensansprüche durchsetzen wollen. Bei dieser Beweisführung helfen wir Ihnen gerne!
  2. Bestehen Sie auf Ihren eigenen unabhängigen Gutachter! Ein unabhängiger Kfz-Gutachter arbeitet nicht im Auftrag von Versicherungen, sondern in Ihrem Auftrag! 
  3. Sollte der Unfallhergang nicht klar nachvollziehbar sein, kann der Kfz-Gutachter eine Unfallrekonstruktion vornehmen.
Wann braucht man einen KFZ Gutachter?
  • Nach einem Unfall: Nach einem Unfall hat der Geschädigte das Recht, einen Kfz-Gutachter zu engagieren, um den entstandenen Schaden zu dokumentieren. Außerdem werden Reparaturaufwand sowie die Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt. Das ist besonders wichtig für die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung.
  • Beim Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs: Möchte man ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen, ist eine Fahrzeugbewertung durch einen Kfz-Gutachter ratsam. So kann ein fairer Preis gewährleistet und mögliche Mängel oder Schäden identifiziert werden.
  • Wertgutachten für Oldtimer: Zur Ermittlung des Marktwerts von Oldtimern sollte man einen KFZ Sachverständigen mit spezieller Expertise engagieren.
  • Streitigkeiten: In rechtlichen Auseinandersetzungen über den Zustand oder den Wert eines Fahrzeugs kann ein unabhängiges Gutachten Klarheit schaffen.
Wer zahlt das Kfz Gutachten?

Machen Sie sich keine Gedanken über mögliche Kosten: Bei einem normalen Haftpflichtschaden ohne Teilhaftung ist die Beauftragung eines Gutachters in der Regel durch die gegnerische Versicherung im Rahmen der Gesamtschadensregulierung abgedeckt.

Sollte der Schaden an Ihrem Auto ein Fremdverschulden sein, greift die Haftpflicht des Unfallverursachers. Denn die Kosten des Kfz-Gutachters gehören zu den Schadenskosten.

Sie haben als Unfallgeschädigter nach § 249 BGB das Recht auf Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfall anfallen. Es sollten folgende Kosten übernommen werden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

  • Abschlepp- und Bergekosten
  • Gutachterkosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall (wenn Sie keinen Mietwagen nehmen)
  • Mietwagenkosten
  • Und eine Auslagenpauschale

Allerdings bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel

→ Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, dann übernimmt die Versicherung selten die Gutachter-Kosten, wegen „Unverhältnismäßigkeit“. Allerdings reicht ein Kostenvoranschlag des Gutachters oft aus.

→ Wenn Sie bei der Behebung des Schadens unnötige Kosten verursachen, dann zahlt die Versicherung den Schaden ebenfalls nicht.

→ Sollten die Gutachterkosten unangemessen hoch sein, kann die Versicherung ablehnen, diese zu zahlen.

Sind Sie selbst an dem Unfall schuld, wenn also ein Kaskoschaden vorliegt, dann schickt Ihre Versicherung oder der Geschädigte selbst einen Gutachter. Sollten Sie allerdings mit der Schadensfeststellung nicht zufrieden sein, können Sie ein Sachverständigenverfahren verlangen.

Bei diesem Verfahren beauftragen Sie einen weiteren Gutachter und durch einen Obergutachter werden beide Gutachten bewertet. Die anfallenden Kosten können bei einigen Rechtsschutzversicherern eingereicht werden.

Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, haben Sie das Recht der freien Gutachterwahl. Dieses Recht sollten Sie auf jeden Fall in Anspruch nehmen, da ein unabhängiger KFZ-Gutachter nicht im Auftrag von Versicherungen, sondern in Ihrem Interesse arbeitet.

Das Versicherungsgeschäft ist ein hartes Geschäft. Je weniger die Versicherungen bezahlen müssen, desto höher ist ihr Gewinn. Deshalb werden Gutachter und Sachverständigenorganisationen direkt von den Versicherungen beauftragt, um die Schäden zu beurteilen, die dann von den Versicherungen bezahlt werden müssen.

Bei der Festlegung des Reparaturwegs (muss ein Teil erneuert werden oder soll es wieder instand gesetzt werden?) gibt es verschiedene Auffassungen. Der billigste Weg ist nicht unbedingt das Beste für den Geschädigten. Daher ist es wichtig, einen unabhängigen und freien Gutachter zu bestellen, denn Ihre Interessen sollten immer im Fokus stehen.

Wir vom AAS-Büro sind unabhängige KFZ Gutachter und frei von jeder Versicherung!

KFZ Gutachter in München

Kontakt

Als KFZ Gutachter für München & das Münchner Umland sind wir nahezu jederzeit erreichbar. In Notfällen können Sie uns gerne unter der unten angegebene Nummer anrufen. Sollten Sie ein Wert-Gutachten oder ein Oldtimer-Gutachten beauftragen wollen, dann schreiben Sie uns gerne alle Eckdaten in das untenstehende Kontakt-Formular oder in eine Email:

Telefon: 089 12162500

Email: info@albatros-kfz-gutachten.de